
Im Unterschied zu einem Girokonto, das dem Ab- und Verbuchen von Geldbeträgen in Form von Überweisungen oder Gehaltseinnahmen dient, funktioniert das Tagesgeldkonto als verzinste Sparanlage. Beim Eröffnen eines solchen Kontos müssen einige Formulare ausgefüllt werden, die unter anderem die Antragstellung sowie einen Freistellungsauftrag für Zinserträge einschließen.
Wer sich ein Tagesgeldkonto zulegt, profitiert von guten Zinskonditionen und Möglichkeiten, diese freistellen zu lassen. Darüber hinaus bestehen keine Kündigungsfristen und das eingezahlte Geld ist jederzeit verfügbar. Da es verschiedene Varianten solcher Konten gibt, sollten sich Antragsteller im Vorfeld über die Konditionen informieren, die von monatlichen Zinsgutschriften über Höchst- und Mindestbeträge bis zu kostenlosen Apps reichen. Generell bieten Geldinstitute und sonstige Anbieter Kunden die Möglichkeit, ein Tagesgeldkonto wie bei mon@you online zu eröffnen oder die Anträge eben direkt in der Filiale auszufüllen.
Hat man sich nach einem Vergleich der Zinsen und restlichen Konditionen für ein Tagesgeldkonto entschieden, müssen zunächst zwei Formulare ausgefüllt werden. Zum einen der Kontoantrag, der eine standardisierte Abfrage der Personal- und Kontodaten beinhaltet, und zum anderen ein Eröffnungsantrag, dem ein sogenanntes Postident-Formular beiliegt. Eröffnet der Antragssteller ein Tagesgeldkonto bei einer neuen Bank, ist das zusätzliche Ausfüllen dieses Formulars gesetzlich vorgeschrieben, da es der Identitätsüberprüfung dient.
Jedes Geldinstitut oder der Online-Anbieter weist darauf hin, bei der Eröffnung eines Tagesgeldkontos den sogenannten Freistellungsauftrag für Kapitalanträge beizufügen, den jeder steuerpflichtiger Bürger bei einer Inanspruchnahme zu melden hat. Im Falle einer Kontoeröffnung ist dies sinnvoll, denn so kann der Sparerfreibetrag ausgeschöpft und von Zinsen freigestellt werden. Das Prinzip ist einfach: Der Sparerfreibetrag ist jener Betrag, bis zu dem verschiedene Kapitaleinkünfte steuerfrei sind. Da ein Tagesgeldkonto in der Regel hoch verzinst ist, kann auf diesen Betrag zurückgegriffen werden, um die Abgaben in Form einer Abgeltungssteuer ans Finanzamt zu umgehen. Diese ist zu einem Satz von 26 Prozent fällig, sobald der Sparerfreibetrag von 800 Euro überschritten wird.
Seit 2012 muss bei einem Freistellungsauftrag zudem die Steueridentifikationsnummer angegeben werden, um Missbrauchsfällen entgegenzuwirken. Im letzten Schritt erfolgt dann die Einreichung der vollständigen Formulare, die bei Vorlage des Personalausweises mit dem aktuellen Wohnsitz einhergeht. Sind alle Anlagen richtig ausgefüllt, erhält der Antragsteller die Zugangsdaten mit Pin- und Tan-Passwörtern, die aus Sicherheitsgründen in zwei getrennten Briefen verschickt werden.
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